Mit 1.1.2019 gelten folgende Beträge:
Geringfügigkeitsgrenze
- € 446,81 brutto pro Monat
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
- für die Sozialversicherung: 5.220,00 Euro brutto bzw. 174 Euro täglich.
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe 2019
Seit 1.7.2018 wird das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners nicht mehr angerechnet!
Kinderbetreuungsgeld & Co
Familienzeitbonus für Geburten ab 1.3.2017
Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für erwerbstätige Väter bzw. vom 2. Elternteil während einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit in der Dauer von 28 bis 31 Tagen innerhalb von 91 Tage ab der Geburt des Kindes. Der Bonusbetrag wird von einem späteren Kinderbetreuungsgeld-Tagesbetrag des zweiten Elternteils abgezogen.
Höhe der Geldleistung: € 22,60 täglich
Mehr Änderungen und nähere Informationen gibt es hier