Die persönliche Schutzausrüstung – PSA

Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den ArbeitnehmerInnen  benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen. ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu benutzen. ArbeitgeberInnen (AG) dürfen ein dem widersprechendes Verhalten der ArbeitnehmerInnen nicht dulden.

  • Fuß- und Beinschutz
  • Kopf- und Nackenschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Gehörschutz
  • Hand- und Armschutz
  • Hautschutz
  • Schutzkleidung
  • PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken – Atemschutz

Quellen und Internetseiten
Wikipedia, WKO, http://portal.tugraz.at/, Sozial Ministerium Arbeitsinspektion, www.arbeitsratgeber.com, http://www.oegsbarrierefrei.at, www.jusline.at, www.sicherheitszentrum.at, www.sozialministerium.at

Pensionssplitting

Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ab 2005 ein “freiwilliges Pensionssplitting” vereinbaren: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten für die ersten fünf Jahre) nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Die Jahres-höchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden.

Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes schriftlich bei der PVA beantragt werden. Nachdem die Kinderbetreuung immer noch zum Großteil von Frauen übernommen wird, schlägt sich der Einkommensverlust natürlich auch in der Pension nieder.

In Österreich gingen Frauen lt. Statistik Austria 2013 im Durchschnitt mit 852 Euro in Pension, Männer mit 1769 Euro. Wenn sich mehr Paare für Pensionssplitting entscheiden, ist das ein Zeichen von Fairness.

Bundesministerium für Familien und Jugend – Pensionssplitting

Quelle: Sozialversicherung

Pendlerpauschale

Pendlerpauschale seit 2014

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg  mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 291€ abgegolten, der mit der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und seit 2013 auch einen „Pendlereuro“ geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnortes zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.

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Was macht die Arbeiterkammer?

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) wurde 1920 gegründet.
Sie ist die gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen in Österreich, eine gesetzliche Körperschaft und daher abhängig vom jeweiligen Gesetzgeber.
Für die meisten ArbeitnehmerInnen besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der Kammer.
Diese Mitgliedschaft kostet den ArbeitnehmerInnen 0,5 Prozent vom Bruttolohn.
Die AK kann nur das einfordern, was die Gewerkschaften vorher schon errungen haben! Weiterlesen

Was macht der ÖGB?

Fragen über Fragen

Wozu braucht man die AK?  Wozu braucht man Gewerkschaften?

ÖGB (Gewerkschaften) und AK sind Partner, aber mit unterschiedlichen Aufgaben.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) wurde 1945 als Verein gegründet.
Er besteht aus sieben Gewerkschaften, die über 450 Kollektivverträge pro Jahr verhandeln! Weiterlesen