Umgangssprachlich ist oft von Pflegeurlaub die Rede. Die Pflegefreistellung hat mit Urlaub aber nur wenig zu tun. Sie ermöglicht ArbeitnehmerInnen, von der Arbeit fernzubleiben, um sich der Pflege naher Angehöriger zu widmen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber dafür weiter das Entgelt bezahlen. Weiterlesen
Tipps zur Pflegefreistellung
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