Elternteilzeit ist – seit 1. Juli 2004 – der gesetzliche Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit bzw. auf Veränderung der Arbeitszeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt des Kindes. Die Mindestdauer beträgt 2 Monate.
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Elternteilzeit (ETZ)
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