Gewerkschaft – „Gegenargumente”

„Die AK bietet mir doch das gleiche wie der ÖGB!”

  • „Ja! Es ist richtig, dass beide ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen eine Reihe von Vorteilen sozusagen im Doppelpass-Spiel anbieten. Einige Leistungen nimmt allerdings die Arbeiterkammer besonders wahr, wie KonsumentInnenenschutz oder die Ausbildung der LaienrichterInnen bei Arbeits- und Sozialgerichten. Andere Aufgaben nimmt wieder der ÖGB speziell war. Die Gewerkschaften führen Lohn- und Gehalts-Verhandlungen, haben direkten Kontakt zu den BetriebsrätInnen und unterstützen sie aktiv. Der ÖGB kann zu Protest- und Streikmaßnahmen aufrufen und politischen Druck ausüben. Er ist unabhängig und eine freiwillige Interessensorganisation.”

Es gibt ja in meinem Betrieb einen Betriebsrat. Ich brauche doch keine Gewerkschaft.”

  • „Es stimmt, dass viele BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen auch in den Gewerkschaften aktiv sind. Die Gewerkschaften schulen die BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen und ermöglichen ihnen eine gute Ausbildung im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Gewerkschaften beraten und coachen BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen bei ihrer Arbeit. Sie vernetzen sie und bringen die Anliegen und Forderungen der BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen in die Entscheidungen der österreichischen Gewerkschaften ein.”

„Ich brauche ja keine Gewerkschaften. Ich mache mir das alles selbst aus.”

  • „Ach so! Na und erzähl mal, wie war es bei deinen letzten Lohnverhandlungen, die du geführt hast. Oder wie du Experte im Sozialausschuss des Parlaments warst beim Gesetz zu Sozialbetrug. Wie hast du dich eigentlich genau eingebracht bei der Arbeitsgruppe im Ministerium zur Neuordnung des Pflegegesetzes?
  • Was nützt es dir eigentlich, wenn du zwar bei deinem Chef eine Lohnerhöhung rausholst, die aber gleich von einer neoliberalen Steuerpolitik weggefressen wird?”

„Na ja, auch wenn ich nicht dabei bin, bekomme ich ja sowieso die KV-Erhöhungen.”

  • „Natürlich. Die Frage ist nur, wie lange noch! Was du definitiv nicht weiter bekommst, sind die Leistungen, die an eine Mitgliedschaft gebunden sind: Unterstützungszahlungen, Soli-Versicherung, Rechtsschutz, Beratung, Bildungsangebote, Ermäßigungen, etc.
  • Nicht-Mitglieder verzichten auf jegliche Form der Mitsprache und Mitgestaltungsmöglichkeit in ihrer Interessenvertretung. Bitte, tu uns beiden einen Gefallen. Jammere nicht über schwache Gewerkschaften, wenn du sie durch deine Mitgliedschaft nicht stärker machst.”

„Der Mitgliedsbeitrag ist zu hoch!”

„Es tut mir leid. Aber soviel, wie du bereit bist dafür zu zahlen, kostet die Mitgliedschaft gar nicht.

  • Was wäre es dir eigentlich persönlich wert, jemanden zu haben, der dafür sorgt, dass du jährlich eine Lohn-/Gehaltserhöhung bekommst,
  • dass deine Abrechnung kontrolliert wird,
  • dass Ansprüche für dich gerichtlich geltend gemacht werden,
  • dass ohne Obergrenze Verfahrens- und Anwaltskosten übernommen werden,
  • dass für deine Probleme Lösungen gefunden werden?”

 

Kinderbetreuungsgeld ab 01.03.2017

GÜLTIG FÜR GEBURTEN AB 01.03.2017!

Wer sein Baby ab dem 01.03.2017 zur Welt bringt, für den gelten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld. Die bisherigen 4 Pauschalmodelle werden ab diesem Zeitpunkt durch ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) ersetzt. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt weiterhin als Option bestehen, wird allerdings angepasst.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd gleich) aufteilen, können sich ab März außerdem einen Partnerschaftsbonus abholen. Neu ist auch der so genannte Familienzeitbonus. Geringfügige Änderungen gibt es auch beim Wochengeld vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes Kinderbetreuungsgeld beziehen.

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