Was macht die Arbeiterkammer?

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) wurde 1920 gegründet.
Sie ist die gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen in Österreich, eine gesetzliche Körperschaft und daher abhängig vom jeweiligen Gesetzgeber.
Für die meisten ArbeitnehmerInnen besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der Kammer.
Diese Mitgliedschaft kostet den ArbeitnehmerInnen 0,5 Prozent vom Bruttolohn.
Die AK kann nur das einfordern, was die Gewerkschaften vorher schon errungen haben! Weiterlesen