Einvernehmliche Vertragsauflösung vs. Kündigung durch Arbeitsgeber

Einvernehmliche Auflösung

Jeder Vertrag kann dadurch beendet werden, dass beide VertragspartnerInnen einvernehmlich beschließen, ihn auflösen zu wollen („Aufhebungsvertrag“). Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsvertrages kommt also nur dann zustande, wenn ihr sowohl der/die ArbeitnehmerIn als auch der/die ArbeitgeberIn zustimmen.

Durch eine einvernehmliche Auflösung kann das Arbeitsverhältnis zu jedem beliebigen Termin, ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen oder Termine, aufgelöst werden. Entscheidend ist nur, dass sich ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn über den Zeitpunkt der Beendigung geeinigt haben. Weiterlesen