Sozial-Unternehmer setzen auf Helfer-Syndrom

Am 16.1. haben die Kollektivvertragsverhandlungen für die Sozialwirtschaft begonnen. Die Arbeitgeber appellieren vorab an die Nächstenliebe der Beschäftigten. Die Gewerkschaften fordern für die 100.000 Beschäftigten mehr Lohn (6,5%), kürzere Arbeitszeiten (35 Wochenstunden) und mehr Urlaub (6 Wochen).

„Wir sind gemeinnützige Unternehmen und dürfen keine Gewinne erzielen“, kommentiert Alexander Bodmann, Co-Geschäftsführer der Caritas das Verlangen der Gewerkschafter….”
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Wir übernehmen zur Information einen Artikel aus “der funke”.
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12-STUNDEN-TAG und 60-STUNDEN-WOCHE

Fragen und Antworten

Derzeitige Arbeitszeitregelungen sind ausreichend und flexibel genug

Warum darf ich nicht 12 Stunden arbeiten, wenn ich das will?

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutz-Gesetz. Es soll ArbeitnehmerInnen (AN) davor schützen, vom Arbeitgeber (AG) zu überlangen Arbeitszeiten gedrängt zu werden. Es soll AN aber auch davor schützen, sich selbst zu sehr auszubeuten. Überlange Arbeitszeiten schaden der Gesundheit massiv. Die MedUni Wien hat erhoben, dass man nach zwei aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Tagen drei Tage Freizeit braucht, um sich vollständig zu erholen.

Außerdem lässt sich kaum feststellen, wie freiwillig die überlangen Arbeitszeiten wirklich geleistet werden. Und selbst wenn das wirklich freiwillig geschieht, setzt es die anderen AN unter Druck, ihre Arbeitszeit ebenso „freiwillig“ zu verlängern. Das Arbeitszeitgesetz soll genau davor schützen.

Welche Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung gibt es bereits und welche Branchen sind davon betroffen?

Das Arbeitszeitgesetz bietet eine ganze Reihe von Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung. So ist es bereits jetzt gesetzlich möglich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag auszudehnen (etwa bei der 4 Tage-Woche oder bei Gleitzeit).

Kollektivverträge haben zudem die Spielräume für Arbeitszeitflexibilisierungen geschaffen und erweitert. So kann auch auf die Bedürfnisse bestimmter Branchen eingegangen werden. In den Kollektivverträgen sind jedoch Flexibilisierungen immer mit Arbeitszeitverkürzung oder selbst gewähltem Zeitausgleich für die Beschäftigten verbunden. Hier gilt: Je mehr flexible Verfügbarkeit den Beschäftigten abverlangt wird, desto höher müssen auch die Zuschläge sein.

Bereits jetzt sind mittels Betriebsvereinbarung oder – bei Fehlen eines Betriebsrats – mittels Einzelvereinbarung 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche möglich – allerdings nur auf Überstundenbasis und mit entsprechenden Überstundenzuschlägen.

Was ist Normalarbeitszeit/Höchstarbeitszeit?

Der Begriff Normalarbeitszeit beschreibt im Regelfall die „normal zu arbeitende Zeit“. Das kann die einzelvertraglich vereinbarte (etwa 20 Stunden), die kollektivvertraglich oder aber gesetzlich festgelegte Arbeitszeit sein.

Der Begriff der Höchstarbeitszeit definiert im Regelfall die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgelegte Maximalarbeitszeit. Im Regelfall sind das 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen (12/60, Erhöhungen bei Arbeitsbereitschaft etc.).

Was ist der Durchrechnungszeitraum und warum will die Wirtschaft möglichst lange Durchrechnungszeiträume?

Der Durchrechnungszeitraum ist jener Beobachtungszeitraum, in dem angefallene Mehr- und mögliche Überstunden wieder abgebaut werden können – und zwar ohne Mehr- oder Überstundenzuschlag. Je länger dieser Zeitraum ist, desto mehr Möglichkeiten stehen den Arbeitgebern zur Verfügung, im Falle einer geringeren Auslastung die ArbeitnehmerInnen einfach auf Zeitausgleich zu „schicken“. Flexibilität bedeutet damit: arbeiten, wenn viel zu tun ist, und zu Hause bleiben, wenn wenig zu tun ist – und das ohne Zuschläge und ohne mitbestimmen zu können.

Ab wann müssen Überstundenzuschläge bezahlt werden?

Das hängt sehr stark vom vereinbarten Arbeitszeitmodell ab. Das Gesetz definiert ganz grundlegend eine mögliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Darüber hinaus entstehen dann Überstunden. Mit sogenannten Durchrechnungsmodellen können aber die täglichen und wöchentlichen Grenzen verschoben werden, sofern sie nach Ende der Durchrechnungsperiode wieder ausglichen werden.

Ein anderes Beispiel wäre Gleitzeit. Bei diesem Arbeitszeitmodell kann überhaupt bis zu 10 Stunden täglich und bis zu 50 Stunden wöchentlich gearbeitet werden, ohne dass Überstunden anfallen. Wesentlich hier, dass im Abtausch gegen die Zuschlagsfreiheit die Arbeitszeit im Wesentlichen selbstbestimmt gestaltet wird. Auch hier sind am Ende der Gleitzeitperiode nicht übertragbare Zeitguthaben als Überstunden in Zeit oder Geld abzugelten.

Welche Auswirkungen hätte der 12-Stunden-Tag auf die Zuschläge? Der 12-Stunden-Tag hätte insbesondere dann Auswirkungen, wenn es, wie von der Wirtschaft gefordert, zu einer De-facto-Abschaffung der Zuschläge durch Erhöhung der zulässigen Normalarbeitszeit (10 Stunden pro Tag) und einer generellen Erhöhung der höchstzulässigen Arbeitszeit (12 Stunden pro Tag) käme, die mit einer extrem langen, bis zu 2 Jahre dauernden Durchrechnungsperiode verknüpft wären.

Im Extremfall wären die Überstunden dann wohl Geschichte, da in auftragsschwachen Monaten die angehäuften Stunden – im Sinne des Unternehmens – wieder verbraucht werden „müssen“.

Weiterführende Links:

ÖGB zum Thema
Arbeiterkammer NÖ zum Thema

ARBEIT GESTALTEN

Wie soll Arbeit?

AK und ÖGB starten Groß-Befragung

Wie soll die Arbeit der Zukunft ausschauen? Was wünscht du dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Oder als Arbeitsuchende/r oder Karenzierte/r? Was ist gut und muss bleiben? Wo drückt der Schuh? Was darf auf keinen Fall passieren?

Rede mit!

Diese Initiative macht zum Thema, was dich bewegt. Die Arbeitswelt ist derzeit stark im Wandel begriffen. Nicht nur wegen der Digitalisierung. Auch die neue Bundesregierung will einiges verändern.

 

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SWÖ – Kollektivvertrag – Einigung

Plus 2,5 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft (SWÖ)

​​Früher mehr Urlaub, Verbesserungen für Lehrlinge und Pflegeberufe

Die vielen Aktionen, Betriebsversammlungen, Unterschriften(listen), Solidaritätsbekundungen und Streiks haben dazu geführt, dass wir heute in den Nachtstunden einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreichen konnten. In der sechsten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.

​Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für​

  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge
  • für TransitmitarbeiterInnen

Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.

​​Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.

Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.

Verbesserungen für Pflegeberufe
Besonders freut es uns, dass wir für die Pflegeberufe Verbesserungen erreichen konnten.
Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.
Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.
Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.

Verbesserungen für Teilzeitkräfte
​Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.

​​Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht
Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)

  • Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.
    Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.

Arbeitgeber-Forderungen

Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:

  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.
  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen
  • Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.

Sonstiges

  • Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen
  • Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen
  • Weitere Aktionen, die für den 27. und 28. Februar geplant waren, finden nicht statt.

Ein Download der Abschlusserklärung steht hier zur Verfügung.

OKTOBERREVOLUTION 1917

Eine kritische Stellungnahme des “Funke” zu verbreiteten Falschmeldungen.

Oktoberrevolution 1917:
Hans Rauschers (der Standard) Feldzug gegen die Wahrheit

Im Jahr 2017 stellt sich den VerteidigerInnen des kapitalistischen Systems eine ganz besondere Aufgabe. Zum hundertsten Mal jährt sich heuer die Oktoberrevolution, als die ArbeiterInnen in Russland die Macht übernahmen, sie gegen alle Angriffe der Profiteure des alten Systems verteidigten und damit begannen, eine sozialistische Gesellschaft aufzubauen. Von Florian Keller.

Gerade während der globalen Krise des Kapitalismus reicht es dem Bürgertum nicht, die russische Revolution mit einigen Fußnoten abzukanzeln oder gleich ganz totzuschweigen. Millionen ArbeiterInnen und Jugendliche sehen, dass das System nicht funktioniert und sind auf der Suche nach einer Alternative. Die Hofschreiberlinge der Banken und Konzerne müssen also die Ärmel hochkrempeln, um mit großem Eifer den alten Lügen über die russische Revolution neues Leben einzuhauchen. Weiterlesen

2. Verhandlungsrunde zum SWÖ-Kollektivvertrag

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

am 23. November starteten die Kollektivvertragsverhandlungen für mehr als 100.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich mit der Forderungsübergabe. Heute, am 12. Jänner 2017 gab es die zweite Verhandlungsrunde. Dabei wurden die Positionen zu den Forderungen gegenseitig ausgetauscht und bei einigen Forderungen gibt es bereits erste Annäherungen.
Eine Kundgebung findet in St.Pölten am 17.1. 2017 um 13 Uhr in der Fußgängerzone, Kremsergasse statt. Ihr seid herzlich eingeladen!!!
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Rigide Einsparungspolitik muss ein Ende haben

Die Gewerkschaften GPA-djp und vida unterstützen die InteressensvertreterInnen bei ihrem Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. „Es hilft nichts, wenn eure wertvolle Arbeit von allen Seiten in den höchsten Tönen gelobt wird“, so der Vorsitzende der Gewerkschaft vida, Gottfried Winkler, bei seiner Rede vor den TeilnehmerInnen: „Einkommen unter dem Durchschnitt, zu wenig Personal, unregelmäßige Arbeitszeiten, körperlich und psychisch hohe Belastung und ständig steigender Arbeitsdruck lösen sich dadurch nicht in Luft auf. Die rigide Einsparungspolitik in Ländern und Bund muss ein Ende haben, nur so können wir die Arbeitsbedingungen verbessern.”

Fortsetzung: Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen und höheren Einkommen im Sozialbreich

Entbürokratisierung: Sein und Schein

Deregulierung, Flexibilisierung und Entbürokratisierung können Ihre (Rechts-)Sicherheit und Gesundheit gefährden. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie weiter. Ein Plädoyer.

Gesetze sind die Basis unseres Rechtsstaates – Spielregeln, die verhindern, dass einzelne Personen durch willkürliche Entscheidungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Um am Puls der Zeit zu bleiben, werden Gesetze laufend überprüft und angepasst. Sind Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß oder veraltet, müssen sie geändert werden – dies geschieht regelmäßig im Rahmen von Gesetzesnovellierungen. Weiterlesen