Kinderbetreuungsgeld ab 01.03.2017

GÜLTIG FÜR GEBURTEN AB 01.03.2017!

Wer sein Baby ab dem 01.03.2017 zur Welt bringt, für den gelten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld. Die bisherigen 4 Pauschalmodelle werden ab diesem Zeitpunkt durch ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) ersetzt. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt weiterhin als Option bestehen, wird allerdings angepasst.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd gleich) aufteilen, können sich ab März außerdem einen Partnerschaftsbonus abholen. Neu ist auch der so genannte Familienzeitbonus. Geringfügige Änderungen gibt es auch beim Wochengeld vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes Kinderbetreuungsgeld beziehen.

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Tipps zur Pflegefreistellung

Umgangssprachlich ist oft von Pflegeurlaub die Rede. Die Pflegefreistellung hat mit Urlaub aber nur wenig zu tun. Sie ermöglicht ArbeitnehmerInnen, von der Arbeit fernzubleiben, um sich der Pflege naher Angehöriger zu widmen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber dafür weiter das Entgelt bezahlen. Weiterlesen