Pendlerpauschale

Pendlerpauschale seit 2014

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg  mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 291€ abgegolten, der mit der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und seit 2013 auch einen „Pendlereuro“ geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnortes zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.

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