Arbeitszeit einst und jetzt – Warum eine Verkürzung jetzt fällig ist

Die historische Entwicklung:

Die Arbeitszeit unterlag bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts keiner obrigkeitlichen Regelung. Eine Erhebung der niederösterreichischen Handelskammer ergab 1869, dass die bis dahin durchschnittlich üblich gewesene zwölf- bis vierzehnstündige tägliche Arbeit (Brauereiarbeiter arbeiteten bis zu 18 Stunden täglich) im allgemeinen auf effektiv zehn bis elf Stunden täglich herabgesetzt worden sei, allerdings ohne gesetzliche Fixierung. Erst die zweite Novelle zur Gewerbeordnung 1859 vom 9. März 1885 legte den elfstündigen Arbeitstag, die Sechs-Tage-Woche und eine 24-stündige Sonntagsruhe gesetzlich fest.

Bei der sozialdemokratischen 1.-Mai-Feier 1890 wurde erstmals die Forderung nach dem Acht-Stunden-Tag erhoben und in der Folge regelmäßig bei sozialdemokratischen Demonstrationen und Maiaufmärschen gefordert.

1895 wurde das Gesetz zur Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe beschlossen, doch wurden die Regelungen häufig missachtet.

1919 wurden der Acht-Stunden-Tag und die 48-stündige wöchentliche Arbeitszeit (davon sechs Stunden am Samstag) gesetzlich verankert.

1959 wurde im Rahmen eines zwischen Bundeskammer und ÖGB (“Sozialpartnerschaft”) vereinbarten Generalkollektivvertrags die 45-Stunden-Woche eingeführt; allmählich war die Arbeitszeit am Samstag von sechs auf vier Stunden herabgesetzt worden, ab 30. Dezember 1959 war jeder zweite Samstag arbeitsfrei (gültig in 43 Magistratsabteilungen).

1968 forderte der sechste Bundeskongress des ÖGB die 40-Stunden-Woche, die ab Jänner 1975 eingeführt wurde.

1985 38,5-Stunden-Woche in einigen Branchen.

Auf dem zwölften Bundeskongress 1991 in Wien wurde die 35-Stunden-Woche, die bereits seit längerem im Gespräch stand, offiziell gefordert.

 

SWÖ – Kollektivvertrag – Einigung

Plus 2,5 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft (SWÖ)

​​Früher mehr Urlaub, Verbesserungen für Lehrlinge und Pflegeberufe

Die vielen Aktionen, Betriebsversammlungen, Unterschriften(listen), Solidaritätsbekundungen und Streiks haben dazu geführt, dass wir heute in den Nachtstunden einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreichen konnten. In der sechsten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.

​Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für​

  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge
  • für TransitmitarbeiterInnen

Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.

​​Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.

Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.

Verbesserungen für Pflegeberufe
Besonders freut es uns, dass wir für die Pflegeberufe Verbesserungen erreichen konnten.
Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.
Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.
Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.

Verbesserungen für Teilzeitkräfte
​Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.

​​Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht
Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)

  • Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.
    Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.

Arbeitgeber-Forderungen

Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:

  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.
  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen
  • Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.

Sonstiges

  • Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen
  • Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen
  • Weitere Aktionen, die für den 27. und 28. Februar geplant waren, finden nicht statt.

Ein Download der Abschlusserklärung steht hier zur Verfügung.

SWÖ – Kollektivvertrag 2018 – Fortsetzung

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Über 500 KollegInnen zeigten Ihre Solidarität und beschlossen eine Resolution in der sie die Arbeitgeber aufforderten ein faires Angebot für eine Lohn- und Gehaltserhöhung zu machen, die Arbeitszeitverkürzung endlich anzugehen und Verbesserungen für Pflegeberufe zu machen.

Alle Informationen findest du unter: BR-Konferenz 18. Jänner 2018

Die Resolution zum Nachlesen: Resolution 18. Jänner 2018

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Heuer sind die Kollektivvertragsverhandlungen besonders schwierig, daher brauchen wir deine Unterstützung. Als nächsten Schritt möchten wir die Beschäftigten in unserem Bereich informieren!

Reinhard Bödenauer                          Eva Scherz
stv. Bundesgeschäftsführer                Wirtschaftsbereichssekretärin

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Geschäftsbereich Interessenvertretung

Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien

 

 

KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN SWÖ 2018

Sozialwirtschaft: Deutliche Erhöhung der Realeinkommen und Arbeitszeitverkürzung gefordert

35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich und Mehrarbeitszuschlag ab der ersten Stunde

Heute, am 27. November,  beginnen die Kollektivvertragsverhandlungen für mehr als 100.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich mit der Übergabe der Forderungen. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida fordern von den Arbeitgebern der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) eine deutliche Erhöhung der Reallöhne und -gehälter und bekräftigen ihre Forderung nach einer Verankerung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie eine Abgeltung des Mehrarbeitszuschlages ab der ersten Stunde.

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