Die persönliche Schutzausrüstung – PSA

Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den ArbeitnehmerInnen  benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen. ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu benutzen. ArbeitgeberInnen (AG) dürfen ein dem widersprechendes Verhalten der ArbeitnehmerInnen nicht dulden.

  • Fuß- und Beinschutz
  • Kopf- und Nackenschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Gehörschutz
  • Hand- und Armschutz
  • Hautschutz
  • Schutzkleidung
  • PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken – Atemschutz

Quellen und Internetseiten
Wikipedia, WKO, http://portal.tugraz.at/, Sozial Ministerium Arbeitsinspektion, www.arbeitsratgeber.com, http://www.oegsbarrierefrei.at, www.jusline.at, www.sicherheitszentrum.at, www.sozialministerium.at