SWÖ – Kollektivvertrag – Einigung

Plus 2,5 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft (SWÖ)

​​Früher mehr Urlaub, Verbesserungen für Lehrlinge und Pflegeberufe

Die vielen Aktionen, Betriebsversammlungen, Unterschriften(listen), Solidaritätsbekundungen und Streiks haben dazu geführt, dass wir heute in den Nachtstunden einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreichen konnten. In der sechsten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.

​Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für​

  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge
  • für TransitmitarbeiterInnen

Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.

​​Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.

Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.

Verbesserungen für Pflegeberufe
Besonders freut es uns, dass wir für die Pflegeberufe Verbesserungen erreichen konnten.
Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.
Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.
Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.

Verbesserungen für Teilzeitkräfte
​Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.

​​Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht
Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)

  • Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.
    Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.

Arbeitgeber-Forderungen

Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:

  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.
  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen
  • Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.

Sonstiges

  • Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen
  • Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen
  • Weitere Aktionen, die für den 27. und 28. Februar geplant waren, finden nicht statt.

Ein Download der Abschlusserklärung steht hier zur Verfügung.