12-STUNDEN-TAG und 60-STUNDEN-WOCHE

Fragen und Antworten

Derzeitige Arbeitszeitregelungen sind ausreichend und flexibel genug

Warum darf ich nicht 12 Stunden arbeiten, wenn ich das will?

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutz-Gesetz. Es soll ArbeitnehmerInnen (AN) davor schützen, vom Arbeitgeber (AG) zu überlangen Arbeitszeiten gedrängt zu werden. Es soll AN aber auch davor schützen, sich selbst zu sehr auszubeuten. Überlange Arbeitszeiten schaden der Gesundheit massiv. Die MedUni Wien hat erhoben, dass man nach zwei aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Tagen drei Tage Freizeit braucht, um sich vollständig zu erholen.

Außerdem lässt sich kaum feststellen, wie freiwillig die überlangen Arbeitszeiten wirklich geleistet werden. Und selbst wenn das wirklich freiwillig geschieht, setzt es die anderen AN unter Druck, ihre Arbeitszeit ebenso „freiwillig“ zu verlängern. Das Arbeitszeitgesetz soll genau davor schützen.

Welche Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung gibt es bereits und welche Branchen sind davon betroffen?

Das Arbeitszeitgesetz bietet eine ganze Reihe von Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung. So ist es bereits jetzt gesetzlich möglich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag auszudehnen (etwa bei der 4 Tage-Woche oder bei Gleitzeit).

Kollektivverträge haben zudem die Spielräume für Arbeitszeitflexibilisierungen geschaffen und erweitert. So kann auch auf die Bedürfnisse bestimmter Branchen eingegangen werden. In den Kollektivverträgen sind jedoch Flexibilisierungen immer mit Arbeitszeitverkürzung oder selbst gewähltem Zeitausgleich für die Beschäftigten verbunden. Hier gilt: Je mehr flexible Verfügbarkeit den Beschäftigten abverlangt wird, desto höher müssen auch die Zuschläge sein.

Bereits jetzt sind mittels Betriebsvereinbarung oder – bei Fehlen eines Betriebsrats – mittels Einzelvereinbarung 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche möglich – allerdings nur auf Überstundenbasis und mit entsprechenden Überstundenzuschlägen.

Was ist Normalarbeitszeit/Höchstarbeitszeit?

Der Begriff Normalarbeitszeit beschreibt im Regelfall die „normal zu arbeitende Zeit“. Das kann die einzelvertraglich vereinbarte (etwa 20 Stunden), die kollektivvertraglich oder aber gesetzlich festgelegte Arbeitszeit sein.

Der Begriff der Höchstarbeitszeit definiert im Regelfall die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgelegte Maximalarbeitszeit. Im Regelfall sind das 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen (12/60, Erhöhungen bei Arbeitsbereitschaft etc.).

Was ist der Durchrechnungszeitraum und warum will die Wirtschaft möglichst lange Durchrechnungszeiträume?

Der Durchrechnungszeitraum ist jener Beobachtungszeitraum, in dem angefallene Mehr- und mögliche Überstunden wieder abgebaut werden können – und zwar ohne Mehr- oder Überstundenzuschlag. Je länger dieser Zeitraum ist, desto mehr Möglichkeiten stehen den Arbeitgebern zur Verfügung, im Falle einer geringeren Auslastung die ArbeitnehmerInnen einfach auf Zeitausgleich zu „schicken“. Flexibilität bedeutet damit: arbeiten, wenn viel zu tun ist, und zu Hause bleiben, wenn wenig zu tun ist – und das ohne Zuschläge und ohne mitbestimmen zu können.

Ab wann müssen Überstundenzuschläge bezahlt werden?

Das hängt sehr stark vom vereinbarten Arbeitszeitmodell ab. Das Gesetz definiert ganz grundlegend eine mögliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Darüber hinaus entstehen dann Überstunden. Mit sogenannten Durchrechnungsmodellen können aber die täglichen und wöchentlichen Grenzen verschoben werden, sofern sie nach Ende der Durchrechnungsperiode wieder ausglichen werden.

Ein anderes Beispiel wäre Gleitzeit. Bei diesem Arbeitszeitmodell kann überhaupt bis zu 10 Stunden täglich und bis zu 50 Stunden wöchentlich gearbeitet werden, ohne dass Überstunden anfallen. Wesentlich hier, dass im Abtausch gegen die Zuschlagsfreiheit die Arbeitszeit im Wesentlichen selbstbestimmt gestaltet wird. Auch hier sind am Ende der Gleitzeitperiode nicht übertragbare Zeitguthaben als Überstunden in Zeit oder Geld abzugelten.

Welche Auswirkungen hätte der 12-Stunden-Tag auf die Zuschläge? Der 12-Stunden-Tag hätte insbesondere dann Auswirkungen, wenn es, wie von der Wirtschaft gefordert, zu einer De-facto-Abschaffung der Zuschläge durch Erhöhung der zulässigen Normalarbeitszeit (10 Stunden pro Tag) und einer generellen Erhöhung der höchstzulässigen Arbeitszeit (12 Stunden pro Tag) käme, die mit einer extrem langen, bis zu 2 Jahre dauernden Durchrechnungsperiode verknüpft wären.

Im Extremfall wären die Überstunden dann wohl Geschichte, da in auftragsschwachen Monaten die angehäuften Stunden – im Sinne des Unternehmens – wieder verbraucht werden „müssen“.

Weiterführende Links:

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KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN SWÖ 2018

Sozialwirtschaft: Deutliche Erhöhung der Realeinkommen und Arbeitszeitverkürzung gefordert

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Heute, am 27. November,  beginnen die Kollektivvertragsverhandlungen für mehr als 100.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich mit der Übergabe der Forderungen. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida fordern von den Arbeitgebern der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) eine deutliche Erhöhung der Reallöhne und -gehälter und bekräftigen ihre Forderung nach einer Verankerung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie eine Abgeltung des Mehrarbeitszuschlages ab der ersten Stunde.

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ARBEITSZEITVERKÜRZUNG – JETZT!

Der Widersinn der Kapitallogik 

Während auf der einen Seite die Arbeitslosigkeit im Land auf immer weitere Rekordhöhen klettert, steigt auf der anderen Seite der Leistungsdruck auf die Beschäftigten und bürdet man ihnen Millionen von Überstunden auf. Verschärfend dazu mehren sich die Stimmen eines gesellschaftlichen Zurücks zum 12-Stunden-Arbeitstag des 19. Jhd. 

Rekord-Arbeitshetze – Rekord-Arbeitslosigkeit 

Die immer mehr durch die Decke schießende Arbeitslosigkeit bedeutet so denn auch nicht „nur“, dass jede/r zehnte Werktätige im Land erwerbslos ist: gerade noch so über die Runden kommt, in entwürdigenden Abhängigkeiten steht und vielfältig von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen ist. Sie schlägt auch mit ihren Begleiterscheinungen mit voller Wucht zu Buche: Lohndruck und Lohndumping, zunehmender Druck auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, Aushöhlung erkämpfter sozialer Rechte, erzwungene Teilzeitbeschäftigungen, Flexibilisierung, sich auf breiter Front durchsetzende Prekarisierungen und immer mehr „McJobs“, von denen die Menschen nicht leben können. Während strukturell ein immer größeres Arbeitslosenheer anwächst, wird so parallel für jene, die noch in Arbeit stehen, die Arbeitszeit ausgedehnt wie intensiviert – mit zunehmender physischer und psychischer Belastung und deren Folgen: Stress, Überarbeitung, Überlastung, Angst, Burn-Out, Depressionen und anderen stressbedingte Erkrankungen, steigendem Arbeitsunfallrisiko, akutem privaten Zeitmangel und fehlender ausreichender Erholung. 270 Mio. geleistete Überstunden im Jahr verdeutlichen diesen Umstand wohl am Augenfälligsten. Allein deren Abbau brächte – konservativ gerechnet – gut 50.000 Arbeitsplätze, anderen Studien zufolge sogar ein Vielfaches. 

Vier Jahrzehnte 40/h-Woche – Drei Jahrzehnte Papiertiger 35/h-Woche 

Seit 1975, also über vier Jahrzehnte, kam es zu keiner weiteren umfassenden und generellen Arbeitszeitverkürzung mehr. Zwar konnten seither in unterschiedlichen Branchen kollektivvertragliche Arbeitszeitverkürzungen durchgesetzt werden. Von einer flächendeckenden Arbeitszeitverkürzung, gar Einführung einer gesetzlichen 35-Stunden-Woche als erstem und überfälligem Schritt einer weitreichenden Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden, sind wir nichts desto trotz meilenweit entfernt. 

Mehr Freizeit – mehr Arbeitsplätze! 

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Gewerkschaft – „Gegenargumente”

„Die AK bietet mir doch das gleiche wie der ÖGB!”

  • „Ja! Es ist richtig, dass beide ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen eine Reihe von Vorteilen sozusagen im Doppelpass-Spiel anbieten. Einige Leistungen nimmt allerdings die Arbeiterkammer besonders wahr, wie KonsumentInnenenschutz oder die Ausbildung der LaienrichterInnen bei Arbeits- und Sozialgerichten. Andere Aufgaben nimmt wieder der ÖGB speziell war. Die Gewerkschaften führen Lohn- und Gehalts-Verhandlungen, haben direkten Kontakt zu den BetriebsrätInnen und unterstützen sie aktiv. Der ÖGB kann zu Protest- und Streikmaßnahmen aufrufen und politischen Druck ausüben. Er ist unabhängig und eine freiwillige Interessensorganisation.”

Es gibt ja in meinem Betrieb einen Betriebsrat. Ich brauche doch keine Gewerkschaft.”

  • „Es stimmt, dass viele BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen auch in den Gewerkschaften aktiv sind. Die Gewerkschaften schulen die BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen und ermöglichen ihnen eine gute Ausbildung im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Gewerkschaften beraten und coachen BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen bei ihrer Arbeit. Sie vernetzen sie und bringen die Anliegen und Forderungen der BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen in die Entscheidungen der österreichischen Gewerkschaften ein.”

„Ich brauche ja keine Gewerkschaften. Ich mache mir das alles selbst aus.”

  • „Ach so! Na und erzähl mal, wie war es bei deinen letzten Lohnverhandlungen, die du geführt hast. Oder wie du Experte im Sozialausschuss des Parlaments warst beim Gesetz zu Sozialbetrug. Wie hast du dich eigentlich genau eingebracht bei der Arbeitsgruppe im Ministerium zur Neuordnung des Pflegegesetzes?
  • Was nützt es dir eigentlich, wenn du zwar bei deinem Chef eine Lohnerhöhung rausholst, die aber gleich von einer neoliberalen Steuerpolitik weggefressen wird?”

„Na ja, auch wenn ich nicht dabei bin, bekomme ich ja sowieso die KV-Erhöhungen.”

  • „Natürlich. Die Frage ist nur, wie lange noch! Was du definitiv nicht weiter bekommst, sind die Leistungen, die an eine Mitgliedschaft gebunden sind: Unterstützungszahlungen, Soli-Versicherung, Rechtsschutz, Beratung, Bildungsangebote, Ermäßigungen, etc.
  • Nicht-Mitglieder verzichten auf jegliche Form der Mitsprache und Mitgestaltungsmöglichkeit in ihrer Interessenvertretung. Bitte, tu uns beiden einen Gefallen. Jammere nicht über schwache Gewerkschaften, wenn du sie durch deine Mitgliedschaft nicht stärker machst.”

„Der Mitgliedsbeitrag ist zu hoch!”

„Es tut mir leid. Aber soviel, wie du bereit bist dafür zu zahlen, kostet die Mitgliedschaft gar nicht.

  • Was wäre es dir eigentlich persönlich wert, jemanden zu haben, der dafür sorgt, dass du jährlich eine Lohn-/Gehaltserhöhung bekommst,
  • dass deine Abrechnung kontrolliert wird,
  • dass Ansprüche für dich gerichtlich geltend gemacht werden,
  • dass ohne Obergrenze Verfahrens- und Anwaltskosten übernommen werden,
  • dass für deine Probleme Lösungen gefunden werden?”

 

Kollektivvertragsverhandlungen SWÖ erfolgreich abgeschlossen

Kollektivvertragsverhandlungen SWÖ erfolgreich abgeschlossen

1,3 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich

In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 1,3 % geeinigt.
​Die Erhöhung von 1,3 % gilt für
  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 56,10 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge

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Rigide Einsparungspolitik muss ein Ende haben

Die Gewerkschaften GPA-djp und vida unterstützen die InteressensvertreterInnen bei ihrem Kampf für bessere Arbeitsbedingungen. „Es hilft nichts, wenn eure wertvolle Arbeit von allen Seiten in den höchsten Tönen gelobt wird“, so der Vorsitzende der Gewerkschaft vida, Gottfried Winkler, bei seiner Rede vor den TeilnehmerInnen: „Einkommen unter dem Durchschnitt, zu wenig Personal, unregelmäßige Arbeitszeiten, körperlich und psychisch hohe Belastung und ständig steigender Arbeitsdruck lösen sich dadurch nicht in Luft auf. Die rigide Einsparungspolitik in Ländern und Bund muss ein Ende haben, nur so können wir die Arbeitsbedingungen verbessern.”

Fortsetzung: Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen und höheren Einkommen im Sozialbreich

Was macht der ÖGB?

Fragen über Fragen

Wozu braucht man die AK?  Wozu braucht man Gewerkschaften?

ÖGB (Gewerkschaften) und AK sind Partner, aber mit unterschiedlichen Aufgaben.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) wurde 1945 als Verein gegründet.
Er besteht aus sieben Gewerkschaften, die über 450 Kollektivverträge pro Jahr verhandeln! Weiterlesen