Änderungen bei Sozial­ver­sicher­ungs-­Werten 2019

Mit 1.1.2019 gelten folgende Beträge:

Geringfügigkeitsgrenze

  • € 446,81 brutto pro Monat

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage

  • für die Sozialversicherung: 5.220,00 Euro brutto bzw. 174 Euro täglich.

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe 2019

Seit 1.7.2018 wird das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners nicht mehr angerechnet!

Kinderbetreuungsgeld & Co

Familienzeitbonus für Geburten ab 1.3.2017

Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für erwerbstätige Väter bzw. vom 2. Elternteil während einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit in der Dauer von 28 bis 31 Tagen innerhalb von 91 Tage ab der Geburt des Kindes. Der Bonusbetrag wird von einem späteren Kinderbetreuungsgeld-Tagesbetrag des zweiten Elternteils abgezogen.

Höhe der Geldleistung: € 22,60 täglich

Mehr Änderungen und nähere Informationen gibt es hier

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Sozial-Unternehmer setzen auf Helfer-Syndrom

Am 16.1. haben die Kollektivvertragsverhandlungen für die Sozialwirtschaft begonnen. Die Arbeitgeber appellieren vorab an die Nächstenliebe der Beschäftigten. Die Gewerkschaften fordern für die 100.000 Beschäftigten mehr Lohn (6,5%), kürzere Arbeitszeiten (35 Wochenstunden) und mehr Urlaub (6 Wochen).

„Wir sind gemeinnützige Unternehmen und dürfen keine Gewinne erzielen“, kommentiert Alexander Bodmann, Co-Geschäftsführer der Caritas das Verlangen der Gewerkschafter….”
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Wir übernehmen zur Information einen Artikel aus “der funke”.
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