Arbeitszeit einst und jetzt – Warum eine Verkürzung jetzt fällig ist

Die historische Entwicklung:

Die Arbeitszeit unterlag bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts keiner obrigkeitlichen Regelung. Eine Erhebung der niederösterreichischen Handelskammer ergab 1869, dass die bis dahin durchschnittlich üblich gewesene zwölf- bis vierzehnstündige tägliche Arbeit (Brauereiarbeiter arbeiteten bis zu 18 Stunden täglich) im allgemeinen auf effektiv zehn bis elf Stunden täglich herabgesetzt worden sei, allerdings ohne gesetzliche Fixierung. Erst die zweite Novelle zur Gewerbeordnung 1859 vom 9. März 1885 legte den elfstündigen Arbeitstag, die Sechs-Tage-Woche und eine 24-stündige Sonntagsruhe gesetzlich fest.

Bei der sozialdemokratischen 1.-Mai-Feier 1890 wurde erstmals die Forderung nach dem Acht-Stunden-Tag erhoben und in der Folge regelmäßig bei sozialdemokratischen Demonstrationen und Maiaufmärschen gefordert.

1895 wurde das Gesetz zur Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe beschlossen, doch wurden die Regelungen häufig missachtet.

1919 wurden der Acht-Stunden-Tag und die 48-stündige wöchentliche Arbeitszeit (davon sechs Stunden am Samstag) gesetzlich verankert.

1959 wurde im Rahmen eines zwischen Bundeskammer und ÖGB (“Sozialpartnerschaft”) vereinbarten Generalkollektivvertrags die 45-Stunden-Woche eingeführt; allmählich war die Arbeitszeit am Samstag von sechs auf vier Stunden herabgesetzt worden, ab 30. Dezember 1959 war jeder zweite Samstag arbeitsfrei (gültig in 43 Magistratsabteilungen).

1968 forderte der sechste Bundeskongress des ÖGB die 40-Stunden-Woche, die ab Jänner 1975 eingeführt wurde.

1985 38,5-Stunden-Woche in einigen Branchen.

Auf dem zwölften Bundeskongress 1991 in Wien wurde die 35-Stunden-Woche, die bereits seit längerem im Gespräch stand, offiziell gefordert.

 

Arbeitszeitverkürzung (bei vollem Lohnausgleich) ist möglich

Eine Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn und mit weniger Arbeit – das geht. Internationale Beispiele zeigen, wie.  

Träumerei, unrealistisch, undurchführbar – das hört man oft, wenn´s um Arbeitszeitverkürzung geht. Aktuell wird die Forderung nach AZV gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich oder auch im privaten Bildungssektor aufgestellt. Viele überzeugende und stichhaltige Argumente gibt es dafür, und genauso erbitterten Widerstand von Arbeitgeber- und Finanzierungsseite dagegen.

Also haben wir uns auf die Suche gemacht nach realistischen und schon realisierten Beispielen für den verwirklichten Traum einer kürzeren Arbeitszeit – und wurden auch fündig.

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ARBEITSZEITVERKÜRZUNG – JETZT!

Der Widersinn der Kapitallogik 

Während auf der einen Seite die Arbeitslosigkeit im Land auf immer weitere Rekordhöhen klettert, steigt auf der anderen Seite der Leistungsdruck auf die Beschäftigten und bürdet man ihnen Millionen von Überstunden auf. Verschärfend dazu mehren sich die Stimmen eines gesellschaftlichen Zurücks zum 12-Stunden-Arbeitstag des 19. Jhd. 

Rekord-Arbeitshetze – Rekord-Arbeitslosigkeit 

Die immer mehr durch die Decke schießende Arbeitslosigkeit bedeutet so denn auch nicht „nur“, dass jede/r zehnte Werktätige im Land erwerbslos ist: gerade noch so über die Runden kommt, in entwürdigenden Abhängigkeiten steht und vielfältig von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen ist. Sie schlägt auch mit ihren Begleiterscheinungen mit voller Wucht zu Buche: Lohndruck und Lohndumping, zunehmender Druck auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, Aushöhlung erkämpfter sozialer Rechte, erzwungene Teilzeitbeschäftigungen, Flexibilisierung, sich auf breiter Front durchsetzende Prekarisierungen und immer mehr „McJobs“, von denen die Menschen nicht leben können. Während strukturell ein immer größeres Arbeitslosenheer anwächst, wird so parallel für jene, die noch in Arbeit stehen, die Arbeitszeit ausgedehnt wie intensiviert – mit zunehmender physischer und psychischer Belastung und deren Folgen: Stress, Überarbeitung, Überlastung, Angst, Burn-Out, Depressionen und anderen stressbedingte Erkrankungen, steigendem Arbeitsunfallrisiko, akutem privaten Zeitmangel und fehlender ausreichender Erholung. 270 Mio. geleistete Überstunden im Jahr verdeutlichen diesen Umstand wohl am Augenfälligsten. Allein deren Abbau brächte – konservativ gerechnet – gut 50.000 Arbeitsplätze, anderen Studien zufolge sogar ein Vielfaches. 

Vier Jahrzehnte 40/h-Woche – Drei Jahrzehnte Papiertiger 35/h-Woche 

Seit 1975, also über vier Jahrzehnte, kam es zu keiner weiteren umfassenden und generellen Arbeitszeitverkürzung mehr. Zwar konnten seither in unterschiedlichen Branchen kollektivvertragliche Arbeitszeitverkürzungen durchgesetzt werden. Von einer flächendeckenden Arbeitszeitverkürzung, gar Einführung einer gesetzlichen 35-Stunden-Woche als erstem und überfälligem Schritt einer weitreichenden Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden, sind wir nichts desto trotz meilenweit entfernt. 

Mehr Freizeit – mehr Arbeitsplätze! 

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