12-STUNDEN-TAG und 60-STUNDEN-WOCHE

Fragen und Antworten

Derzeitige Arbeitszeitregelungen sind ausreichend und flexibel genug

Warum darf ich nicht 12 Stunden arbeiten, wenn ich das will?

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutz-Gesetz. Es soll ArbeitnehmerInnen (AN) davor schützen, vom Arbeitgeber (AG) zu überlangen Arbeitszeiten gedrängt zu werden. Es soll AN aber auch davor schützen, sich selbst zu sehr auszubeuten. Überlange Arbeitszeiten schaden der Gesundheit massiv. Die MedUni Wien hat erhoben, dass man nach zwei aufeinanderfolgenden 12-Stunden-Tagen drei Tage Freizeit braucht, um sich vollständig zu erholen.

Außerdem lässt sich kaum feststellen, wie freiwillig die überlangen Arbeitszeiten wirklich geleistet werden. Und selbst wenn das wirklich freiwillig geschieht, setzt es die anderen AN unter Druck, ihre Arbeitszeit ebenso „freiwillig“ zu verlängern. Das Arbeitszeitgesetz soll genau davor schützen.

Welche Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung gibt es bereits und welche Branchen sind davon betroffen?

Das Arbeitszeitgesetz bietet eine ganze Reihe von Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung. So ist es bereits jetzt gesetzlich möglich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag auszudehnen (etwa bei der 4 Tage-Woche oder bei Gleitzeit).

Kollektivverträge haben zudem die Spielräume für Arbeitszeitflexibilisierungen geschaffen und erweitert. So kann auch auf die Bedürfnisse bestimmter Branchen eingegangen werden. In den Kollektivverträgen sind jedoch Flexibilisierungen immer mit Arbeitszeitverkürzung oder selbst gewähltem Zeitausgleich für die Beschäftigten verbunden. Hier gilt: Je mehr flexible Verfügbarkeit den Beschäftigten abverlangt wird, desto höher müssen auch die Zuschläge sein.

Bereits jetzt sind mittels Betriebsvereinbarung oder – bei Fehlen eines Betriebsrats – mittels Einzelvereinbarung 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche möglich – allerdings nur auf Überstundenbasis und mit entsprechenden Überstundenzuschlägen.

Was ist Normalarbeitszeit/Höchstarbeitszeit?

Der Begriff Normalarbeitszeit beschreibt im Regelfall die „normal zu arbeitende Zeit“. Das kann die einzelvertraglich vereinbarte (etwa 20 Stunden), die kollektivvertraglich oder aber gesetzlich festgelegte Arbeitszeit sein.

Der Begriff der Höchstarbeitszeit definiert im Regelfall die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgelegte Maximalarbeitszeit. Im Regelfall sind das 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen (12/60, Erhöhungen bei Arbeitsbereitschaft etc.).

Was ist der Durchrechnungszeitraum und warum will die Wirtschaft möglichst lange Durchrechnungszeiträume?

Der Durchrechnungszeitraum ist jener Beobachtungszeitraum, in dem angefallene Mehr- und mögliche Überstunden wieder abgebaut werden können – und zwar ohne Mehr- oder Überstundenzuschlag. Je länger dieser Zeitraum ist, desto mehr Möglichkeiten stehen den Arbeitgebern zur Verfügung, im Falle einer geringeren Auslastung die ArbeitnehmerInnen einfach auf Zeitausgleich zu „schicken“. Flexibilität bedeutet damit: arbeiten, wenn viel zu tun ist, und zu Hause bleiben, wenn wenig zu tun ist – und das ohne Zuschläge und ohne mitbestimmen zu können.

Ab wann müssen Überstundenzuschläge bezahlt werden?

Das hängt sehr stark vom vereinbarten Arbeitszeitmodell ab. Das Gesetz definiert ganz grundlegend eine mögliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Darüber hinaus entstehen dann Überstunden. Mit sogenannten Durchrechnungsmodellen können aber die täglichen und wöchentlichen Grenzen verschoben werden, sofern sie nach Ende der Durchrechnungsperiode wieder ausglichen werden.

Ein anderes Beispiel wäre Gleitzeit. Bei diesem Arbeitszeitmodell kann überhaupt bis zu 10 Stunden täglich und bis zu 50 Stunden wöchentlich gearbeitet werden, ohne dass Überstunden anfallen. Wesentlich hier, dass im Abtausch gegen die Zuschlagsfreiheit die Arbeitszeit im Wesentlichen selbstbestimmt gestaltet wird. Auch hier sind am Ende der Gleitzeitperiode nicht übertragbare Zeitguthaben als Überstunden in Zeit oder Geld abzugelten.

Welche Auswirkungen hätte der 12-Stunden-Tag auf die Zuschläge? Der 12-Stunden-Tag hätte insbesondere dann Auswirkungen, wenn es, wie von der Wirtschaft gefordert, zu einer De-facto-Abschaffung der Zuschläge durch Erhöhung der zulässigen Normalarbeitszeit (10 Stunden pro Tag) und einer generellen Erhöhung der höchstzulässigen Arbeitszeit (12 Stunden pro Tag) käme, die mit einer extrem langen, bis zu 2 Jahre dauernden Durchrechnungsperiode verknüpft wären.

Im Extremfall wären die Überstunden dann wohl Geschichte, da in auftragsschwachen Monaten die angehäuften Stunden – im Sinne des Unternehmens – wieder verbraucht werden „müssen“.

Weiterführende Links:

ÖGB zum Thema
Arbeiterkammer NÖ zum Thema

ARBEIT GESTALTEN

Wie soll Arbeit?

AK und ÖGB starten Groß-Befragung

Wie soll die Arbeit der Zukunft ausschauen? Was wünscht du dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Oder als Arbeitsuchende/r oder Karenzierte/r? Was ist gut und muss bleiben? Wo drückt der Schuh? Was darf auf keinen Fall passieren?

Rede mit!

Diese Initiative macht zum Thema, was dich bewegt. Die Arbeitswelt ist derzeit stark im Wandel begriffen. Nicht nur wegen der Digitalisierung. Auch die neue Bundesregierung will einiges verändern.

 

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SWÖ – Kollektivvertrag – Einigung

Plus 2,5 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft (SWÖ)

​​Früher mehr Urlaub, Verbesserungen für Lehrlinge und Pflegeberufe

Die vielen Aktionen, Betriebsversammlungen, Unterschriften(listen), Solidaritätsbekundungen und Streiks haben dazu geführt, dass wir heute in den Nachtstunden einen Kollektivvertragsabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten in der Sozialwirtschaft erreichen konnten. In der sechsten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 %, jedoch mindestens 48 Euro geeinigt.

​Die Erhöhung von 2,5 % und ein Mindestbetrag von Euro 48 gilt für​

  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 75 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge
  • für TransitmitarbeiterInnen

Diese ergibt eine Erhöhung in den unteren Gehaltsgruppen von über 3 %, durchschnittlich konnte eine Gehaltserhöhung von 2,55 % erreicht werden.

​​Verbesserungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge konnten wir zusätzlich zur Erhöhung von 2,5 % eine Erhöhung von 100,- Euro in jedem Lehrjahr erreichen.

Früher mehr Urlaub
Alle Beschäftigten die bereits 5 Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag.

Verbesserungen für Pflegeberufe
Besonders freut es uns, dass wir für die Pflegeberufe Verbesserungen erreichen konnten.
Die PflegeassistentInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 20,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 10,- Euro monatlich.
Die PflegefachassistentInnen werden in die Verwendungsgruppe 6 eingestuft und erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 30,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 30,- Euro monatlich.
Die Diplomierten KrankenpflegerInnen erhalten mit 1. Oktober 2018 zusätzlich 50,- Euro, und mit 1. Oktober 2019 weitere 50,- Euro monatlich.

Verbesserungen für Teilzeitkräfte
​Die zuschlagsfreie Mehrarbeit für Teilzeitkräfte wurde massiv reduziert. Jetzt gilt eine einheitliche Grenze von 16 Stunden pro Durchrechnungszeitraum, die ohne Zuschläge ausbezahlt werden darf. So wird der Mehrarbeitszuschlag früher fällig, somit wurde eine langjährige Forderung der Gewerkschaft zwar nicht ganz erfüllt, aber wir haben einen ersten Schritt getan, um die „Pufferstunden“ zu minimieren. Die neue Grenze gilt ab dem nächsten Durchrechnungszeitraum, der nach dem 1. Juli 2018 beginnt.

​​Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht
Ausweitung der Dienstverhinderung um einen weiteren Tag, wenn die Hochzeit oder das Begräbnis von nahen Angehörigen mehr als 300 km entfernt ist (gilt ab 1.4.2018)

  • Ausweitung des Verfalles von Ansprüchen von 6 auf 9 Monate.
    Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren.

Arbeitgeber-Forderungen

Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:

  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Ruhezeit auf 8 Stunden nach einem 12 Stunden-Dienst mit Arbeitsbereitschaft zu kürzen.
  • Die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die Vorbereitungswoche auch auf einzelne Tage aufzuteilen
  • Die Möglichkeiten per Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen auch vierteljährlich auszuzahlen.

Sonstiges

  • Klarstellung über die Einstufung von AlltagsbegleiterInnen / AlltagsbetreuerInnen
  • Klarstellung zur Vollen Erziehung mit verbesserter Bezahlung für Ferienaktionen
  • Weitere Aktionen, die für den 27. und 28. Februar geplant waren, finden nicht statt.

Ein Download der Abschlusserklärung steht hier zur Verfügung.

SWÖ – Kollektivvertrag 2018 – Fortsetzung

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Über 500 KollegInnen zeigten Ihre Solidarität und beschlossen eine Resolution in der sie die Arbeitgeber aufforderten ein faires Angebot für eine Lohn- und Gehaltserhöhung zu machen, die Arbeitszeitverkürzung endlich anzugehen und Verbesserungen für Pflegeberufe zu machen.

Alle Informationen findest du unter: BR-Konferenz 18. Jänner 2018

Die Resolution zum Nachlesen: Resolution 18. Jänner 2018

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Heuer sind die Kollektivvertragsverhandlungen besonders schwierig, daher brauchen wir deine Unterstützung. Als nächsten Schritt möchten wir die Beschäftigten in unserem Bereich informieren!

Reinhard Bödenauer                          Eva Scherz
stv. Bundesgeschäftsführer                Wirtschaftsbereichssekretärin

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Geschäftsbereich Interessenvertretung

Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien

 

 

KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN SWÖ 2018

Sozialwirtschaft: Deutliche Erhöhung der Realeinkommen und Arbeitszeitverkürzung gefordert

35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich und Mehrarbeitszuschlag ab der ersten Stunde

Heute, am 27. November,  beginnen die Kollektivvertragsverhandlungen für mehr als 100.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich mit der Übergabe der Forderungen. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida fordern von den Arbeitgebern der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) eine deutliche Erhöhung der Reallöhne und -gehälter und bekräftigen ihre Forderung nach einer Verankerung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich sowie eine Abgeltung des Mehrarbeitszuschlages ab der ersten Stunde.

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TEILZEIT – CHANCE ODER FALLE

Teilzeit – Chance oder Falle?

Viele nutzen Teilzeitarbeit zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, Pflege oder Weiterbildung. Andere würden gerne Vollzeit arbeiten, bekommen aber nur Teilzeitverträge.

Teilzeitarbeit kann Vorteile haben, ist aber auch vielfach benachteiligend, wie GPA-djp-Expertin Isabel Koberwein betont. Als positiv wird von vielen, die Teilzeit arbeiten, vor allem die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesehen. „Es ist ja auch ein vielfach gewünschtes Modell.“ Doch Teilzeitarbeiten hat andererseits einen hohen Preis: Je niedriger die Stundenanzahl, desto schlechter kommen die Betroffenen mit dem Gehalt aus. Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen ebenfalls entsprechend niedrig aus, und wer arbeitslos wird, erhält nicht viel Arbeitslosengeld. Bitter wird es zudem in der Pension: Schon bisher erhielten Frauen, die das Gros ihres Lebens Teilzeit gearbeitet haben, weit weniger als die meist Vollzeit arbeitenden Männer. Durch die lebenslange Durchrechnung wird hier künftig die Altersarmut weiter steigen.

ARBEITSZEITVERKÜRZUNG – JETZT!

Der Widersinn der Kapitallogik 

Während auf der einen Seite die Arbeitslosigkeit im Land auf immer weitere Rekordhöhen klettert, steigt auf der anderen Seite der Leistungsdruck auf die Beschäftigten und bürdet man ihnen Millionen von Überstunden auf. Verschärfend dazu mehren sich die Stimmen eines gesellschaftlichen Zurücks zum 12-Stunden-Arbeitstag des 19. Jhd. 

Rekord-Arbeitshetze – Rekord-Arbeitslosigkeit 

Die immer mehr durch die Decke schießende Arbeitslosigkeit bedeutet so denn auch nicht „nur“, dass jede/r zehnte Werktätige im Land erwerbslos ist: gerade noch so über die Runden kommt, in entwürdigenden Abhängigkeiten steht und vielfältig von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen ist. Sie schlägt auch mit ihren Begleiterscheinungen mit voller Wucht zu Buche: Lohndruck und Lohndumping, zunehmender Druck auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, Aushöhlung erkämpfter sozialer Rechte, erzwungene Teilzeitbeschäftigungen, Flexibilisierung, sich auf breiter Front durchsetzende Prekarisierungen und immer mehr „McJobs“, von denen die Menschen nicht leben können. Während strukturell ein immer größeres Arbeitslosenheer anwächst, wird so parallel für jene, die noch in Arbeit stehen, die Arbeitszeit ausgedehnt wie intensiviert – mit zunehmender physischer und psychischer Belastung und deren Folgen: Stress, Überarbeitung, Überlastung, Angst, Burn-Out, Depressionen und anderen stressbedingte Erkrankungen, steigendem Arbeitsunfallrisiko, akutem privaten Zeitmangel und fehlender ausreichender Erholung. 270 Mio. geleistete Überstunden im Jahr verdeutlichen diesen Umstand wohl am Augenfälligsten. Allein deren Abbau brächte – konservativ gerechnet – gut 50.000 Arbeitsplätze, anderen Studien zufolge sogar ein Vielfaches. 

Vier Jahrzehnte 40/h-Woche – Drei Jahrzehnte Papiertiger 35/h-Woche 

Seit 1975, also über vier Jahrzehnte, kam es zu keiner weiteren umfassenden und generellen Arbeitszeitverkürzung mehr. Zwar konnten seither in unterschiedlichen Branchen kollektivvertragliche Arbeitszeitverkürzungen durchgesetzt werden. Von einer flächendeckenden Arbeitszeitverkürzung, gar Einführung einer gesetzlichen 35-Stunden-Woche als erstem und überfälligem Schritt einer weitreichenden Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden, sind wir nichts desto trotz meilenweit entfernt. 

Mehr Freizeit – mehr Arbeitsplätze! 

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Gewerkschaft – „Gegenargumente”

„Die AK bietet mir doch das gleiche wie der ÖGB!”

  • „Ja! Es ist richtig, dass beide ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen eine Reihe von Vorteilen sozusagen im Doppelpass-Spiel anbieten. Einige Leistungen nimmt allerdings die Arbeiterkammer besonders wahr, wie KonsumentInnenenschutz oder die Ausbildung der LaienrichterInnen bei Arbeits- und Sozialgerichten. Andere Aufgaben nimmt wieder der ÖGB speziell war. Die Gewerkschaften führen Lohn- und Gehalts-Verhandlungen, haben direkten Kontakt zu den BetriebsrätInnen und unterstützen sie aktiv. Der ÖGB kann zu Protest- und Streikmaßnahmen aufrufen und politischen Druck ausüben. Er ist unabhängig und eine freiwillige Interessensorganisation.”

Es gibt ja in meinem Betrieb einen Betriebsrat. Ich brauche doch keine Gewerkschaft.”

  • „Es stimmt, dass viele BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen auch in den Gewerkschaften aktiv sind. Die Gewerkschaften schulen die BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen und ermöglichen ihnen eine gute Ausbildung im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Gewerkschaften beraten und coachen BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen bei ihrer Arbeit. Sie vernetzen sie und bringen die Anliegen und Forderungen der BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen in die Entscheidungen der österreichischen Gewerkschaften ein.”

„Ich brauche ja keine Gewerkschaften. Ich mache mir das alles selbst aus.”

  • „Ach so! Na und erzähl mal, wie war es bei deinen letzten Lohnverhandlungen, die du geführt hast. Oder wie du Experte im Sozialausschuss des Parlaments warst beim Gesetz zu Sozialbetrug. Wie hast du dich eigentlich genau eingebracht bei der Arbeitsgruppe im Ministerium zur Neuordnung des Pflegegesetzes?
  • Was nützt es dir eigentlich, wenn du zwar bei deinem Chef eine Lohnerhöhung rausholst, die aber gleich von einer neoliberalen Steuerpolitik weggefressen wird?”

„Na ja, auch wenn ich nicht dabei bin, bekomme ich ja sowieso die KV-Erhöhungen.”

  • „Natürlich. Die Frage ist nur, wie lange noch! Was du definitiv nicht weiter bekommst, sind die Leistungen, die an eine Mitgliedschaft gebunden sind: Unterstützungszahlungen, Soli-Versicherung, Rechtsschutz, Beratung, Bildungsangebote, Ermäßigungen, etc.
  • Nicht-Mitglieder verzichten auf jegliche Form der Mitsprache und Mitgestaltungsmöglichkeit in ihrer Interessenvertretung. Bitte, tu uns beiden einen Gefallen. Jammere nicht über schwache Gewerkschaften, wenn du sie durch deine Mitgliedschaft nicht stärker machst.”

„Der Mitgliedsbeitrag ist zu hoch!”

„Es tut mir leid. Aber soviel, wie du bereit bist dafür zu zahlen, kostet die Mitgliedschaft gar nicht.

  • Was wäre es dir eigentlich persönlich wert, jemanden zu haben, der dafür sorgt, dass du jährlich eine Lohn-/Gehaltserhöhung bekommst,
  • dass deine Abrechnung kontrolliert wird,
  • dass Ansprüche für dich gerichtlich geltend gemacht werden,
  • dass ohne Obergrenze Verfahrens- und Anwaltskosten übernommen werden,
  • dass für deine Probleme Lösungen gefunden werden?”

 

Kollektivvertragsverhandlungen SWÖ erfolgreich abgeschlossen

Kollektivvertragsverhandlungen SWÖ erfolgreich abgeschlossen

1,3 % mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich

In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 1,3 % geeinigt.
​Die Erhöhung von 1,3 % gilt für
  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 56,10 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge

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